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De-minimis-Regelung
In der Europäischen Union sind wettbewerbsverfälschende staatliche Vergünstigungen/Subventionen an bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige verboten. Nach der De-minimis-Regelung sind Subventionen, die unterhalb einer bestimmten Bagatellgrenze liegen, erlaubt. Dies gilt für finanzielle Vergünstigungen, die vom Staat bzw. von staatlichen Stellen an einzelne Unternehmen ausgereicht werden und innerhalb von drei Jahren den Wert von 200.000 Euro und für Unternehmen des Straßentransportsektors 100.000 Euro nicht übersteigen.